Gefährdungsbeurteilung und - prüfung
Als F¨¹hrungskraft haben Sie innerhalb der ETH Z¨¹rich hat daf¨¹r Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gesch¨¹tzt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden ¨¹ber wesentliche Punkte bez¨¹glich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen ?berblick ¨¹ber Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Brosch¨¹re (PDF, 939 KB)vertical_align_bottom.
F¨¹hren Sie in Ihren Laboren und Werkst?tten regelm?ssig Gef?hrdungsbeurteilungen und -pr¨¹fungen durch. Die ben?tigten Informationen finden Sie hier.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung umfasst zum einen die Gefahrenermittlung (Festlegen der betrachteten Systemgrenzen und der Identifizierung von Gef?hrdungen), zum anderen die Risikoeinsch?tzung bzgl. der beiden Parameter ?Schadensausmass? und ?Eintrittswahrscheinlichkeit?. Aus der Risikobeurteilung ergeben sich die zu treffenden Massnahmen um das Risiko zu minimieren, die sog. Risikominderung.
Die formelle Dokumentation der Risikobeurteilung wird in der Schweiz praktisch in allen Bereichen seitens Gesetzgeber verlangt. Dazu geh?rt namentlich auch die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz (Arbeitgeberpflichten) wie auch die Produkte-Sicherheit (Herstellerpflichten) dazu. Hier ein paar Beispiele aus dem ETH-Alltag, f¨¹r die eine Risikobeurteilung notwendig ist: Durchf¨¹hrung eines chemischen Labor-Experiments, Bau und Betrieb eines selbstentwickelten Pr¨¹fstands, Arbeiten mit gentechnisch ver?nderten oder pathogenen Organismen, Entwicklung eines verfahrenstechnischen Prozesses, Durchf¨¹hrung von Feldversuchen, Arbeiten in der H?he / mit Absturzgefahr, Alleinarbeit etc.
Je nach betrachteter Fragestellung und System k?nnen ganz verschiedene Methoden zur Risikobeurteilung zum Einsatz kommen. Auch die Dokumentation der Risikobeurteilung kann dementsprechend unterschiedlich umfangreich sein.
Das Erstellen einer Risikobeurteilung ist Teamarbeit! SGU ber?t und unterst¨¹tzt Sie bei Fragen zur Risikobeurteilung. SGU stellt Ihnen auf Anfrage eine Vorlage f¨¹r eine Risikobeurteilung nach der 3x3-Methode zur Verf¨¹gung.
Kontakt:
Arbeitssicherheit
Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Verletzungen, Unf?lle und Erkrankungen an der ETH zu vermeiden. Sei es im Labor, in der Werkstatt, w?hrend Studierendenpraktika und Exkursionen, im Betriebsraum oder im B¨¹ro: Arbeitssicherheit ist immer Teamarbeit, d.h. Vorgesetzte, Mitarbeitende, Dozierende, Studierende, Lernende und SGU arbeiten hier eng zusammen.
Gem?ss Artikel 8 der Verordnung ¨¹ber die Verh¨¹tung von Unf?llen und Berufskrankheiten (VUV) darf der Arbeitgeber Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden ¨¹bertragen, die daf¨¹r entsprechend ausgebildet sind. Zudem muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmenden ¨¹berwachen lassen, falls dieser eine gef?hrliche Arbeit allein ausf¨¹hrt. Grundsatz: Alleinarbeit ist nicht zul?ssig, wenn die Arbeit zu einer Verletzung f¨¹hren kann, welche die sofortige Hilfe einer zweiten Person n?tig macht. Dies trifft insbesondere in folgenden F?llen zu (Liste nicht abschliessend):
Arbeiten, bei denen eine st?ndige ?berwachung durch eine zweite Person vorgeschrieben ist (unabh?ngig von der Tageszeit):
- Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Installationen
- Arbeiten an fliessenden Gew?ssern
- Arbeiten in w?rmetechnischen Anlagen, Hochkaminen und Verbindungskan?len
- Arbeiten in Beh?ltern und engen R?umen
- Arbeiten in Sch?chten, Rohrleitungen, Gruben und Kan?len
- Beim Einsteigen und arbeiten in Silos
- Arbeiten in Untertagbauten, in Erdgas f¨¹hrenden Gesteinsschichten
- Arbeiten mit Strahlenquellen ausserhalb von Bestrahlungsr?umen
- Arbeiten unter Druckluft und unter Atemschutz
- R¨¹ckbau- oder Abbrucharbeiten
- Arbeiten am h?ngenden Seil
- Arbeiten mit Anseilschutz (Auffangsystem)
- Waldarbeiten mit besonderen Gefahren z.B. Motors?gearbeiten, Arbeiten in steilem Gel?nde, Holzr¨¹cken, Besteigen von B?umen
- Arbeiten auf Bahngleisen
- Arbeiten auf Strommasten
Arbeiten, die nur in Sicht- und Rufweite zu anderen Personen ausgef¨¹hrt werden d¨¹rfen (unabh?ngig von der Tageszeit):
- Arbeiten an technischen Systemen im Sonderbetrieb, z. B. Einrichten, Beheben von St?rungen, Instandhaltungsarbeiten
- Arbeiten im Bereich von gew?hnlich unzug?nglichen und ungesicherten Gefahrenstellen
- Arbeiten mit der Gefahr, von drehenden Teilen und Werkzeugen erfasst zu werden
- Arbeiten mit Chemikalien oder Labor-Glasger?ten
- Klettern h?her als 3 m
Anforderungen an allein arbeitende Personen: Sie m¨¹ssen
- psychisch und intellektuell (Gefahrenbewusstsein!) f¨¹r Aleinarbeit geeignet sein.
- k?rperlich f¨¹r Alleinarbeit geeignet sein
- vollj?hrig sein
An der ETH Z¨¹rich gibt es an verschiedenen Arbeitspl?tzen die M?glichkeiten zum Kontakt mit Gefahrenquellen. Da ausserhalb der normalen Arbeitszeiten nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass sich eine zweite Person in Sicht- resp. Rufweite aufh?lt, sind die Voraussetzungen f¨¹r Alleinarbeitspl?tze sinngem?ss einzuhalten. Das heisst ohne Anwesenheit einer anderen Person oder einer geeigneten Alarmierungsm?glichkeit d¨¹rfen prinzipiell keine Arbeiten mit h?herem Gef?hrdungspotential durchgef¨¹hrt werden, die gem?ss obenstehender Zusammenstellung verboten sind. Routinearbeiten deren genauer Ablauf bekannt ist oder Arbeitsabl?ufe mit Gefahrstoffen oder mit Ger?ten, bei denen durch entsprechende technische oder bauliche Massnahmen eine Personenverletzung verhindert wird, d¨¹rfen auch alleine durchgef¨¹hrt werden. Deshalb sind die entsprechenden Richtlinien ¨¹bergreifend oder sogar arbeitsplatzspezifisch schriftlich festzulegen. Um die Notwendigkeit einer Alleinarbeit-?berwachung zu beurteilen und um das geeignete System hierf¨¹r festzulegen, kontaktieren Sie bitte
Kontakt:
Es gilt der Grundsatz, dass bei m?glichen Absturzh?hen von mehr als zwei Metern Schutzmassnahmen zu treffen sind. Bereits eine Leiter, die Ihnen erlaubt, auf ¨¹ber zwei Meter hinaufzusteigen, macht Sie zu einer*einem H?henarbeiter*in.
Wenn immer m?glich werden zur Absturzsicherung kollektive Schutzmassnahmen eingesetzt. Das sind beispielsweise Ger¨¹ste, Gel?nder, Hubarbeitsb¨¹hnen und Auffangnetze. Bei Reparatur-, Montage- oder Unterhaltsarbeiten ist es nicht immer m?glich, diese Einrichtungen zu installieren. In diesen F?llen muss Pers?nliche Schutzausr¨¹stung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
Arbeiten mit Anseilschutz f?llt unter ?Arbeiten mit besonderen Gefahren?. PSAgA darf nur von nachweislich geschulten und trainierten Personen verwendet werden. Die Ausbildung muss mindestens einen Tag umfassen. Arbeiten in der H?he d¨¹rfen nie alleine ausgef¨¹hrt werden.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen bez¨¹glich Arbeiten in der H?he f¨¹r Professor*innen und F¨¹hrungskr?fte (an der ETH konkret jede*r Werkstattleiter*in, Institutsleiter*in, Abteilungsleiter*in, Stabsleiter*in et al.) sind die sogenannten ?8 Lebenswichtigen Regeln? der SUVA:
- Sie bevorzugen, wenn immer m?glich, kollektive Schutzmassnahmen oder andere technische L?sungen wie Hubarbeitsb¨¹hnen
- Sie lassen nur Mitarbeitende mit Anseilschutz arbeiten, die daf¨¹r ausgebildet sind
- Sie organisieren systematisch die termingerechte Kontrolle der PSAgA nach Angaben des Herstellers
- Sie w?hlen Arbeitsverfahren, Sicherungssystem und PSAgA so aus, dass das Absturzrisiko m?glichst gering ist
- Sie legen geeignete Anschlagpunkte fest
- Sie stellen PSAgA zur Verf¨¹gung, die sich optimal dem K?rper anpassen l?sst und gem?ss Herstellerangaben f¨¹r den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist
- Sie sorgen daf¨¹r, dass Ihre Mitarbeitenden f¨¹r das Besteigen von Steigschutzleitern ausgebildet sind und ¨¹ber das richtige Sicherungsmaterial verf¨¹gen
- Sie sorgen vor Aufnahme der Arbeiten daf¨¹r, dass eine rasche Rettung mit Mitteln vor Ort sichergestellt ist. Durch regelm?ssige Rettungs¨¹bungen bef?higen Sie die Mitarbeitenden, sich im Notfall richtig zu verhalten.
Kontakt:
Der Bezug von Bet?ubungsmitteln ist in der Schweiz durch das Bet?ubungsmittelgesetz (BetmG) und die Bet?ubungsmittelkontrollverordnung (BetmKV) reguliert. Institute, die der wissenschaftlichen Forschung dienen, k?nnen von der zust?ndigen kantonalen Beh?rde die Bewilligung erhalten, nach Massgabe des Eigenbedarfs Bet?ubungsmittel anzubauen, zu beziehen, zu lagern und zu verwenden. Innerhalb der ETH Z¨¹rich ist f¨¹r jede Organisationseinheit (Forschungsgruppe, Plattform, etc.) eine separate Bewilligung notwendig. Die Organisationseinheiten benennen eine f¨¹r die kontrollierten Substanzen verantwortliche Person und betrauen diese mit folgenden Aufgaben:
- Bestellung
- Interne Organisation
- Aufbewahrung
- Ausgabe
- Kontrolle
Die rechtlichen Bestimmungen sind wesentlich f¨¹r die Organisationseinheiten der ETH Z¨¹rich, die entsprechende Bet?ubungsmittel beziehen wollen. Sowohl diejenigen, die bereits mit Bet?ubungsmitteln arbeiten, als auch solche, die neu damit anfangen, sind aufgefordert, eine verantwortliche Person zu ernennen und die erforderliche Bewilligung einzuholen. Eine Bewilligung ist f¨¹r wissenschaftliche Institute im Allgemeinen f¨¹r 5 Jahre g¨¹ltig und kostet 250 CHF. Diese Kosten werden von der jeweiligen Organisationseinheit getragen. Sinnvollerweise wird als verantwortliche Person die jeweilige F¨¹hrungskraft der Organisationseinheit eingesetzt, da diese die Verantwortung tr?gt.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen bez¨¹glich Arbeiten mit Bet?ubungsmitteln f¨¹r Professor*innen und F¨¹hrungskr?fte (an der ETH konkret jede*r Werkstattleiter*in, Institutsleiter*in, Abteilungsleiter*in, Stabsleiter*in, etc.) sind:
- Sie nehmen die Gesetzesgrundlagen zur Kenntnis und handeln danach
- Sie benennen eine f¨¹r die Organisationseinheit verantwortliche Person
- Sie beantragen bei der Kantonalen Heilmittekontrolle eine Bewilligung. Erst nach erteilter Bewilligung sind Arbeiten mit Bet?ubungsmitteln erlaubt.
- Sie informieren SGU ¨¹ber die Einsetzung oder den Wechsel der verantwortlichen Person innerhalb des Institutes/Bereichs.
Kontakt:
Im DownloadBiosicherheitskonzept (PDF, 562 KB)vertical_align_bottom der ETH finden Sie ausf¨¹hrliche Informationen zur Regelung von BSL1-, 2- und 3-T?tigkeiten an der ETH.
Sie planen Arbeiten mit gentechnisch ver?nderten Organismen (GVO), mit Pathogenen, invasiven/gebietsfremden Organismen und/oder mit Proben menschlichen Ursprungs wie Blut oder Zellkulturen?
Die genannten T?tigkeiten (BSL1 und 2) m¨¹ssen gem?ss Einschliessungsverordnung (ESV) zwingend den Bundesbeh?rden gemeldet werden; ohne offizielle Meldung d¨¹rfen solche T?tigkeiten an der ETH Z¨¹rich nicht durchgef¨¹hrt werden F¨¹r die Anmeldung bei der Datenbank kontaktieren Sie bitte . Ausserdem muss ein Biosicherheitsbeauftragter (BSO) bestimmt und ein Downloadgruppenspezifisches Biosicherheitskonzept (PDF, 574 KB)vertical_align_bottom erstellt werden. F¨¹r BSL3-Arbeiten ist vorg?ngig eine beh?rdliche Bewilligung notwendig. Wenden Sie sich bitte bereits in der Planungsphase an .
Arbeiten mit Proben menschlichen Ursprungs (in der Regel BSL2) m¨¹ssen von der ETH-Ethikkommission beurteilt werden. F¨¹r solche T?tigkeiten empfehlen wir Ihnen eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Achtung: Aus Sicherheitsgr¨¹nden ist es verboten, sein eigenes Blut zu verwenden; ebenso ist eine Probenahme von anderen Mitgliedern der gleichen Arbeitsgruppe nach M?glichkeit zu vermeiden. Am besten verwenden Sie getestetes Blut aus der Blutbank.
F¨¹r Biosicherheits-relevante Arbeiten mit Pflanzen gelten teilweise besondere Regelungen und Sicherheitsmassnahmen, die in beh?rdlichen Vollzugshilfen definiert sind. Analoge Regelungen gibt es auch f¨¹r entsprechenden Arbeiten mit Tieren; hier sind zus?tzlich auch noch die Tierschutzbeauftragten der ETH beizuziehen.
Die ETH hat keine generelle Einfuhr-Bewilligung f¨¹r biologisches Material. F¨¹r die meisten human-pathogenen und gentechnisch ver?nderten Substanzen ben?tigen Sie auch keine. Brauchen Sie dennoch eine Einfuhr-Bewilligung, z.B. weil der Lieferant darauf besteht, weil die Substanzen unter die G¨¹terkontrollverordnung fallen oder nach dem Kriegsmaterialgesetz als biologische Waffe gelten, m¨¹ssen Sie diese selber beim Bundesamt f¨¹r Gesundheit (BAG) respektive beim Bundesamt f¨¹r Lebensmittelsicherheit und Veterin?rwesen (BLV) beantragen. Sie als Antragsteller tragen die Kosten f¨¹r die Ausstellung des Dokuments. Die f¨¹r den Import von Tier-pathogenen Substanzen und Material tierischen Ursprungs geltenden Bestimmungen und Formulare finden Sie auf der Website des BLV.
Kontakt:
Dokumente
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Gew?chsh?user (PDF, 149 KB)
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Labore (PDF, 135 KB)
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Tieranlagen (PDF, 166 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille (PDF, 203 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille f¨¹r Lernende (PDF, 286 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Acrylamid (PDF, 376 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Sharps (PDF, 42 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: EtBr, sicherer Umgang mit Ethidiumbromid (EtBr) (PDF, 177 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Meldung von biosicherheitsrelevanten T?tigkeiten (PDF, 256 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Verbot von Lebensmitteln in Laboren und Werkst?tten (PDF, 662 KB)
- Download vertical_align_bottom Konzept: Biosicherheitskonzept (PDF, 562 KB)
- Download vertical_align_bottom Poster: Notfa?lle im Labor ¨C was tun? (PDF, 1.4 MB)
- Download vertical_align_bottom Vorlage: Gruppen-spezifisches Biosicherheitskonzept (ZIP, 671 KB)
Bereiche mit einer besonderen Gef?hrdung (z.B. Chemielabor, Werkstatt, Biolabor, Chemikalienschrank, Gasflaschenschrank etc.) und solche, die besondere Schutzmassnahmen erfordern (z.B. Laserschutzbrille, Schutzbrille, Geh?rschutz etc.), sind entsprechend zu kennzeichnen.
Sie ben?tigen Gefahrenaufkleber, Warnhinweise, Gebotszeichen? St?bern Sie in unserem ?DownloadKatalog (PDF, 2 MB)vertical_align_bottom? und bestellen Sie bei .
Kontakt:
Sie arbeiten mit Flusss?ure, mit Nanomaterialien, mit Ethidiumbromid, mit einer akut oder chronisch giftigen Chemikalie, mit einer ?tzenden Chemikalie, einem brennbaren L?semittel oder mit einer f¨¹r Sie neuen Chemikalie und haben Fragen zur sichern Handhabung, zur notwendigen Pers?nlichen Schutzausr¨¹stung, zur Lagerung etc.? Sie wollen ein neues Gas in Ihrem Labor installieren und wissen nicht, ob es eine Gas¨¹berwachung braucht? Sie arbeiten mit einem 3D-Drucker und sind nicht sicher, ob es eine Entl¨¹ftung braucht? Sie sind die*der GSV f¨¹r Ihr Labor und haben das Sicherheitsdatenblatt einer Chemikalie gelesen, haben aber noch Fragen dazu? Stellen Sie sich eine dieser Fragen oder haben Sie eine andere Frage zu einer Chemikalie, zu einem Versuchsaufbau, zu technischen Massnahmen oder zur Sicherheit in Ihrem Labor, dann wenden Sie sich bitte an .
Zytostatika sind Medikamente, die das Zellwachstum hemmen. Ihr Hauptangriffspunkt sind alle Tumorzellfraktionen, die sich in der Zellteilung befinden. Bei Exposition sind mutagene, reproduktionstoxische und karzinogene Nebenwirkungen m?glich. Je nach Klassifikation werden auch Hormone, monoklonale Antik?rper und weitere Substanzen zu den Zytostatika gez?hlt. F¨¹r Arbeiten mit Zytostatika gelten besondere Anforderungen. Kontaktieren Sie .
Laborm?ntel m¨¹ssen regelm?ssig gewaschen werden, aber nicht in der privaten Waschmaschine. Die ETH Z¨¹rich bietet in Zusammenarbeit mit der W?scherei Herrera einen DownloadWaschservice f¨¹r Laborm?ntel (PDF, 182 KB)vertical_align_bottom an.
Kontakt:
Dokumente
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Check Laborsicherheit (PDF, 195 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Gasinstallation, Gasvernetzung (PDF, 96 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille (PDF, 203 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille f¨¹r Lernende (PDF, 286 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Nachttafel f¨¹r Experimente (PDF, 758 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Waschservice f¨¹r Laborm?ntel (PDF, 182 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Sharps (PDF, 42 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Flusss?ure und Fluorwasserstoff (PDF, 408 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt Gas¨¹berwachung (PDF, 158 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Laborgebinden (PDF, 83 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Pflichten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes - SUVA (PDF, 939 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Verbot von Lebensmitteln in Laboren und Werkst?tten (PDF, 662 KB)
- Download vertical_align_bottom Poster: Notfa?lle im Labor ¨C was tun? (PDF, 1.4 MB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Druckgasflaschen mit komprimierten und verfl¨¹ssigten Gasen (PDF, 130 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Sicherer Umgang mit Nanomaterialien im Labor (PDF, 478 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Tiefkalt verfl¨¹ssigte Gase (Kryo-Gase) und Trockeneis (PDF, 117 KB)
- Download vertical_align_bottom Vorlage: Gruppen-?spezifisches Sicherheitskonzept (ZIP, 585 KB)
Sie betreiben einen Laser der Klasse 3B oder 4? Dann m¨¹ssen Sie eine*n Laserschutzbeauftragte*n mit einem entsprechenden Pflichtenheft bestimmen und diesen an die Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) melden. Die rechtlichen Anforderungen an den Laserschutz in der Schweiz finden Sie in der Suva-Brosch¨¹re externe Seite?Achtung Laserstrahl?call_made. Bei Fragen zur Lasersicherheit, schreiben Sie bitte ein E-Mail an , die Sektion BUSS unterst¨¹tzt Sie gerne.
Kontakt:
Maschinen d¨¹rfen nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder bei vern¨¹nftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwender*innen und Dritter nicht oder nur geringf¨¹gig gef?hrden. Die Arbeits- und Betriebsmittel m¨¹ssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen.
Kontakt:
Weiterf¨¹hrende Informationen
externe Seite call_made Maschinensicherheit und Maschinensteuerungen (suva.ch)Dokumente
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Beschaffung von sicheren Arbeitsmitteln (PDF, 301 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Sicherheitsvorrichtungen (PDF, 325 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Additive Fertigung / 3D-Druck (PDF, 342 KB)
- Download vertical_align_bottom Verordnung: SR 819.14 Maschinenverordnung (PDF, 466 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Maschienenrichtlinie 2006/42/EG (PDF, 1.4 MB)
Sie arbeiten im Bereich Medizintechnik und entwickeln technische Ger?te zur Anwendung an Patienten, wie z.B. Infusionspumpen, Herzschrittmacher, Dialysemaschinen oder Prothesen aller Art? Wenn Sie Fragen haben, z.B. zur Produktsicherheit oder zu eingesetzten Materialien, oder falls Sie eine Beratung zu ihren Arbeitsabl?ufen w¨¹nschen, wenden Sie sich bitte an .
Kontakt:
Der Arbeitgeber stellt Pers?nliche Schutzausr¨¹stung (PSA) zur Verf¨¹gung, wenn immer eine T?tigkeit an einem Studien- oder Arbeitsplatz dies notwendig macht. Die Benutzung der PSA ist obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Als PSA gelten u.a.:
- Schutzbrille
- Sicherheitsschuhe
- Handschuhe
- Kopfschutz
- Geh?rschutz
- Gasmasken und Partikelfiltermasken
- Schutzkleidung
- Anseilschutz
Sie w¨¹nschen eine Beratung zum Thema PSA oder brauchen Unterst¨¹tzung bei der Auswahl geeigneter PSA-Produkte? Wir unterst¨¹tzen Sie gerne.
- Sind Sie Brillentr?ger*in, noch mindestens ein Jahr an der ETH angestellt und ben?tigen eine korrigierte Schutzbrille? F¨¹llen Sie gleich das DownloadOnline-Formular (PDF, 281 KB)vertical_align_bottom aus.
- Ben?tigen Sie Hilfe beim Einholen einer Offerte f¨¹r eine Laserschutzbrille? F¨¹llen Sie dieses DownloadFormular (PDF, 75 KB)vertical_align_bottom aus und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Dokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Offertanfrage - Laserschutzbrillen/Justierbrillen (PDF, 75 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Schuhbezug beim Schuhbus (PDF, 232 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Atemschutz (PDF, 133 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Augen- und Gesichtsschutz (PDF, 60 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Schutzhandschuhe (PDF, 237 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille Lernende (PDF, 241 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille (PDF, 281 KB)
Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivit?t und/oder mit R?ntgenger?ten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverst?ndige*r ernannt werden, die*der ¨¹ber eine vom Bundesamt f¨¹r Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verf¨¹gt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine tempor?re Forschungst?tigkeit im Ausland ausf¨¹hren wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Silke Kiesewetter.
Kontakt:
Sie sollen ein ungew?hnliches Material bearbeiten und wissen nicht, ob Sie das in Ihrer Werkstatt sicher tun k?nnen? Sie finden, dass es in Ihrer Werkstatt etwas laut und manchmal auch staubig ist? Sie haben Ihre alte Maschine nachger¨¹stet und w¨¹ssten gerne, ob sie jetzt der Maschinenrichtlinie gen¨¹gt? Sie sollen neu Schweissarbeiten durchf¨¹hren ¨C gelten die gleichen Bestimmungen wie f¨¹r L?tarbeiten? Stellen Sie sich eine dieser Fragen oder haben Sie eine andere Frage zu einem Material, zu einem Arbeitsprozess, zu technischen Massnahmen oder zur Sicherheit in Ihrer Werkstatt, dann wenden Sie sich bitte an .
Kontakt:
Weiretf¨¹hrende Informationen
chevron_right WerkstattplattformDokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Gasinstallation, Gasvernetzung (PDF, 96 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille (PDF, 203 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille f¨¹r Lernende (PDF, 286 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Sharps (PDF, 42 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt Gas¨¹berwachung (PDF, 158 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Laborgebinden (PDF, 83 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Pflichten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes - SUVA (PDF, 939 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Verbot von Lebensmitteln in Laboren und Werkst?tten (PDF, 662 KB)
- Download vertical_align_bottom Poster: Notfa?lle im Labor ¨C was tun? (PDF, 1.4 MB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Druckgasflaschen mit komprimierten und verfl¨¹ssigten Gasen (PDF, 130 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Sicherer Umgang mit Nanomaterialien im Labor (PDF, 478 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Tiefkalt verfl¨¹ssigte Gase (Kryo-Gase) und Trockeneis (PDF, 117 KB)
- Download vertical_align_bottom Vorlage: Gruppen-?spezifisches Sicherheitskonzept (ZIP, 585 KB)
Aus- und Weiterbildung
Informieren Sie sich im SGU Kursangebot, welche Schulungen Ihre Mitarbeitenden ben?tigen k?nnten.
Kontakt:
Brand- und Explosionsschutz
Sind alle Fluchtwege frei? Sind Gefahrstoffe korrekt gelagert? Wissen alle wie sich bei einem Brand oder einer Evakuierung zu verhalten haben?
Kontakt:
Gesundheitsschutz
SGU sorgt f¨¹r gesunde und sichere Arbeitspl?tze an der ETH und ber?t Ihre Mitarbeitenden und Studierenden bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Kontakt:
Langes Sitzen bei der B¨¹roarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabl?ufe und einseitige Belastungen f¨¹hren mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind solche Symptome. Die ?berpr¨¹fung des pers?nlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten k?nnen dazu beitragen, solche Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringf¨¹gigen Ver?nderungen ¨C beispielsweise an der Einstellung der Tischh?he oder dem B¨¹rostuhl ¨C kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem Download?Infoblatt Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz? (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom k?nnen Sie eine erste ?berpr¨¹fung Ihres Bildschirm-Arbeitsplatzes vornehmen und kleine Anpassungen selbstst?ndig durchf¨¹hren.
F¨¹r weitergehende Informationen finden Sie im SGU-Ausbildungsangebot einen Kurs zum Thema ?Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz?. Die Experten der Sektion Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz vermitteln in dieser Stunde die Grundlagen der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und erkl?ren, wie Sie gesund und erm¨¹dungsfrei am Bildschirm arbeiten.
Im Einzelfall und bei Bedarf wird eine individuelle Beratung bzw. Arbeitsplatzabkl?rung durchgef¨¹hrt. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn Mitarbeitende unter Beschwerden leiden, die sich durch Anpassung der vorhandenen ergonomischen Bedingungen nicht mindern lassen. Kontaktieren Sie nach R¨¹cksprache mit Ihrer F¨¹hrungskraft SGU - Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz via E-Mail.
Kontakt:
Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Planung einer Schwangerschaft, sp?testens jedoch ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese fr¨¹hzeitig eine individuelle Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allf?llige gesundheitliche Belastungen f¨¹r Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch vertraulich durchgef¨¹hrt.
Gesundheitliche Belastungen f¨¹r Mutter und Kind
Das DownloadSGU-Merkblatt (PDF, 196 KB) zu Schwangerschaft und Stillzeit (PDF, 182 KB)vertical_align_bottom informiert detailliert ¨¹ber die m?glichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken w?hrend Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gef?hrdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzul?ssigen Arbeiten finden Sie auch in der externe SeiteMutterschutzbrosch¨¹recall_made des Staatssekretariates f¨¹r Wirtschaft SECO.